Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2008 - III ZB 59/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8708
BGH, 27.11.2008 - III ZB 59/07 (https://dejure.org/2008,8708)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2008 - III ZB 59/07 (https://dejure.org/2008,8708)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2008 - III ZB 59/07 (https://dejure.org/2008,8708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit eines in Brüssel anhängigen Schiedsverfahrens gemäß der Vergleichsordnung und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.1991 - III ZR 144/90

    Wirksamkeit einer Schiedsabrede bei Unwirksamkeit des Hauptvertrages -

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - III ZB 59/07
    Das schließt freilich im Einzelfall, wie der Senat bereits durch Beschluss vom 23. Mai 1991 (III ZR 144/90 - BGHR ZPO § 1025 Wirksamkeit 1) entschieden hat, nicht aus, dass eine Schiedsvereinbarung in den Fällen des § 123 BGB anfechtbar ist, wenn die für den Abschluss des Hauptvertrags ursächliche Drohung oder Täuschung auch ihren Abschluss unmittelbar beeinflusst hat.
  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 68/90

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung betreffend ein Warentermingeschäft an einer

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - III ZB 59/07
    Danach ist die Wirksamkeit einer Schiedsabrede, nach der ein Schiedsgericht über Streitigkeiten aus einem Vertrag entscheiden soll, bei Unwirksamkeit dieses Hauptvertrags nicht nach § 139 BGB zu beurteilen (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1991 - III ZR 68/90 - NJW 1991, 2215, 2216).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 17 U 129/93

    Kapitalanlagevermittlungsvertrag, Anlagevermittlung, Rechtswahl zu Gunsten

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - III ZB 59/07
    Die Notwendigkeit einer "zusätzlichen Benachteiligung" hat das Oberlandesgericht seiner Beurteilung nicht zugrunde gelegt, sondern insoweit lediglich auf Unterschiede aufmerksam gemacht, die zwischen dem von ihm entschiedenen Fall und einer vom Oberlandesgericht Düsseldorf (ZIP 1994, 288) entschiedenen Konstellation bestehen.
  • OLG Stuttgart, 21.12.2015 - 1 SchH 1/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Einbeziehung in einen dem UN-Kaufrecht

    Für den Streitwert ist ein Bruchteil (ein Drittel) des Werts der beabsichtigten Schiedsklage festzusetzen, § 3 ZPO iVm § 48 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - III ZB 59/07 - BeckRS 2008, 26011 Tz. 9; Musielak/Voit aaO, § 1032 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2010 - 26 Sch 6/10

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach der Schiedsgerichtsordnung der

    19 Nach § 1040 Abs. 1 S. 2 ZPO, der einem allgemeinen Rechtsprinzip der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit entspricht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - III ZB 59/07 - zitiert nach juris, Tz. 5; Stein/Jonas-Schlosser, ZPO, 22. Aufl., Anhang zu § 1061 Rz. 39; § 1040 Rz. 3), stellt sich eine Schiedsklausel als eine von den übrigen Vertragbestimmungen unabhängige Vereinbarung dar, deren Wirksamkeit auch dann, wenn Hauptvertrag und Schiedsabrede in einer Urkunde zusammengefasst worden sind, losgelöst vom Bestand des Hauptvertrages zu beurteilen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht